Schadenersatzansprüche können entstehen:
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durch Betriebsangehörige bei Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit
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durch Unfälle von Kunden und Besuchern
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aus Regressansprüchen der Berufsgenossenschaft und Krankenkassen nach einem Betriebsunfall
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beim Einsatz von Arbeitsmaschinen
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bei der Durchführung von Montage- und Schweißarbeiten auf fremden Grundstücken
Die Liste ließe sich fast beliebig verlängern. So unterschiedlich wie die Unternehmen, so vielfältig sind die Risiken.